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Straßenreinigung

Zuständig

Abteilung Allg. Sicherheit/Feuerschutz

Volltext

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Straßenreinigungssatzung

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal