Dienstleistungen A-Z
Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung beantragen
Zuständig
Amt Ordnung
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
Kontakt
Frau S. Tyburski
Stadt Peine
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49 9357
- Fax: 05171 / 49 7339
- s.tyburski@stadt-peine.de
Erforderliche Unterlagen
- Streckenplan
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Versicherungsnachweis
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Kosten
Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung zwischen 10,20 Euro und 2.301,00 Euro. Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Behörde.
Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können auch Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 17.02.2010
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.