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Einsatz von Tonverstärkungsanlagen: Erteilung - Ausnahmegenehmigung

Zuständig

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Zuständig

Amt 30

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Entscheidung über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes erlassene Gebührenverordnung sieht (in der Regel auch bei Ablehnung der Erlaubniserteilung) eine Verwaltungsgebühr vor.

Formulare

Den »Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Betreiben von Tongeräten (und zur Nachtruhestörung)« stellen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.02.2010