Dienstleistungen A-Z
Einsatz von Tonverstärkungsanlagen: Erteilung - Ausnahmegenehmigung
Zuständig
Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe
- Telefon: 05171 / 49 -9354
- Fax: 05171 / 49 -7339
- katharina.well@stadt-peine.de
Zuständig
Amt 30
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Entscheidung über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die auf der Grundlage des Landesgebührengesetzes erlassene Gebührenverordnung sieht (in der Regel auch bei Ablehnung der Erlaubniserteilung) eine Verwaltungsgebühr vor.
Formulare
Den »Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Betreiben von Tongeräten (und zur Nachtruhestörung)« stellen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 18.02.2010