Dienstleistungen A-Z
Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung beantragen
Zuständig
Fachdienst Straßenverkehr
- Telefon: 05171 / 401 5050
- Fax: 05171 / 401 7741
- strassenverkehr@landkreis-peine.de
Kontakt
Frau Sabine Heider
Fachdienst Straßenverkehr
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Werner-Nordmeyer-Straße 19a
31226 Peine
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Werner-Nordmeyer-Straße 19a
31226 Peine
- Telefon: +49 5171 401 618 0
- Fax: +49 5171 401 774 1
- Raum: 6130, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 1. OG
- s.heider@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 02.11.2010
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.