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Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung beantragen

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Frau Sabine Heider

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



  • Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.11.2010

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.