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Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Volltext

Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

  • seinen Namen,
  • seine Anschrift,
  • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

Kosten

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Formulare

Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.06.2011