Dienstleistungen A-Z
Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
Zuständig
- Fax: 05171 / 401 7701
- ordnung@landkreis-peine.de
Kontakt
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 301 4
- Raum: 3014, Gebäudeteil 3, EG
- k.koehricht@landkreis-peine.de
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Volltext
Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Erforderliche Unterlagen
Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.
Frist
Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
- Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung