Dienstleistungen A-Z
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zuständig
Fachdienst Ordnungswesen
- Fax: 05171 / 401 7701
- ordnung@landkreis-peine.de
Volltext
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Urheber
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