Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Kurzmenü


Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Volltext

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Ansprechpunkt

An das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.    

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal