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Förderung von Projekten in der Metropolregion Hamburg beantragen
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Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hamburg.
Durch die Förderung soll die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion erhöht, ihre Sichtbarkeit nach außen sowie der Zusammenhalt und die Kooperation innerhalb der Region gestärkt werden.
Darüber hinaus soll die angestrebte weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnerinnen und -partnern unterstützt werden.
Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreibt.
Ihr Projekt erfüllt den Zuwendungszweck, soweit es zu den Projekten gehört, die
- Handlungsansätze und Lösungen für regional bedeutsame Themenstellungen entwickeln,
- die interregionale Zusammenarbeit durch Überwindung institutioneller Grenzen verbessern,
- einen hohen inhaltlichen Mehrwert für die Metropolregion generieren,
- die Metropolregion nach innen und außen profilieren,
- Innovations oder Pilotcharakter für die Metropolregion haben,
- Alleinstellungsmerkmale der Metropolregion stärken,
- zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion beitragen,
- der Verbesserung der ÖPNVVerknüpfungsmaßnahmen in der Metropolregion dienen,
- Kooperationen und Netzwerke initiieren und stärken,
- neben den Kommunal und Landesverwaltungen auch Wirtschafts- und Sozialpartner aus der Region als Kooperationspartner einbinden,
- eine finanzielle Beteiligung Dritter oder andere öffentliche Förderungen vorweisen können
Gefördert werden
- Investive Projekte sowie deren Vorbereitung,
- Studien und Konzepte (zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien, wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse),
- nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten Metropolregion (metropolregionsbezogenes Marketing) oder für Projekte, die als Projekte nach dieser Richtlinie gefördert werden (projektbezogenes Marketing),
- Regional oder Projektmanagements, sofern sie Bestandteil eines Leitprojektes der Metropolregion sind
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie zu folgendem Kreis von Empfängern gehören:
- die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, LüchowDannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen
- die Städte, Samt, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und
- die Freie und Hansestadt Hamburg
- der Verein ,,Projektbüro Metropolregion Hamburg" e. V. ist bei allen Förderfonds der Metropolregion Hamburg antragsberechtigt
Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt.
Bei Projekten des Vereins ,,Projektbüro Metropolregion Hamburg" e. V. ist eine Vollfinanzierung möglich.
Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins ,,Projektbüro Metropolregion Hamburg" e. V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Forderungen zu 100 Prozent gefördert.
Antragsberechtigte können in die Durchführung eines Projektes weitere Beteiligte einbeziehen. Beteiligte an einem Projekt können sowohl juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts als auch natürliche Personen sein.
Geförderte Projekte unterliegen folgenden Zweckbindungsfristen ab Fertigstellung:
- bauliche Anlagen 15 Jahre,
- technische Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände fünf Jahre
Verfahrensablauf
- Sie können Zuwendungen zur Förderung Ihres Projekts in der Metropolregion Hamburg schriftlich oder online beantragen
- Sie kommen als Zuwendungsempfänger gemäß Punkt 3 der Ländervereinbarung in Frage
- Sie prüfen, ob Sie einen Eigenanteil leisten müssten und wenn ja, ob Sie diesen leisten können. Bei allen Projekten, bis auf Projekte des Vereins »Projektbüro Metropolregion Hamburg« e.V ist ein Eigenanteil in Höhe von 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben aufzubringen
- Sie prüfen, ob die Höhe der gewünschten Zuwendung bei mindestens 10.000 Euro liegt
- Sie prüfen, ob Ihr Projekt dem Zuwendungszweck entspricht und zu den strategischen Zielen der Metropolregion Hamburg beiträgt
- Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag
- Sollten die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein kann es zu einer Anhörung kommen und gegebenenfalls zu einem Ablehnungsbescheid
- Nach Rechtskraft der Bewilligung der Förderung kann diese durch einen Mittelabruf angefordert werden
Ansprechpunkt
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Voraussetzungen
-
Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie zu folgendem Kreis von Empfängern gehören:
- die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, LüchowDannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen
- die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und
- die Freie und Hansestadt Hamburg.
- der Verein ,,Projektbüro Metropolregion Hamburg" e. V. ist bei allen Förderfonds der Metropolregion antragsberechtigt
- Sie müssen mindestens einen Eigenanteil von 5 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aufbringen. Dies gilt nicht für Projekte des Vereins ,,Projektbüro Metropolregion Hamburg" e. V.
- Sie müssen Drittmittel in vollem Umfang in die Finanzierung einbringen
- Liegt ein Kooperationsprojekt vor, müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung schließen und diese dem Antrag beifügen
- Ihre gewünschte Zuwendung muss mindestens 10.000 Euro betragen
- Beachten Sie, dass nur die Ausgaben zuwendungsfähig sind, die zur Erreichung des Zuwendungszweckes notwendig sind, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und zur Erreichung des Zuwendungszweckes unmittelbar entstehen.
- Beachten Sie außerdem, dass grundsätzlich nur die auf das Gebiet des jeweiligen Förderfonds entfallenden Ausgaben zuwendungsfähig sind
- Sie können Ausgaben für die Durchführung von Veranstaltungen (Tagungen, Kongressen, Seminaren, Workshops usw.) wie Bewirtung, Veranstaltungsraum, Technik, Honorare und Aufwandsentschädigungen für externe Fachreferentinnen/Fachreferenten als zuwendungsfähig anerkennen lassen, wenn diese angemessen sind
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Stellungnahmen
Bearbeitungsdauer
- 8 — 12 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
- Ländervereinbarung zu gemeinsamen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk)
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO, NI)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei falschen oder unvollständigen Angaben, beziehungsweise Nichtmeldung von Änderungen bezüglich der Antragsstellung sowie bei Nichteinreichen des Verwendungsnachweises innerhalb der vorgegebenen Frist oder bei falschem Gebrauch der Zuwendungen kann es zu einer Rückforderung der Zuwendung durch die Bewilligungsbehörde kommen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)