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Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien beantragen
Urheber
Volltext
Sie können beim Bundesarchiv - Stasi-Unterlagen-Archiv, kurz: Stasi-Unterlagen-Archiv, an einem oder mehreren Tagen Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen nehmen und dabei die Herausgabe von Duplikaten, oder die Duplikate unabhängig von der Akteneinsicht beantragen.
Mit dem Zugang zu Stasi-Unterlagen können Sie
- die Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR),
- die Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
- die nationalsozialistische Vergangenheit
aufarbeiten und Ihre Ergebnisse veröffentlichen.
Mit Ihrem Antrag leitet das Stasi-Unterlagen-Archiv sachthematische Recherchen oder Personenrecherchen in seinen Archiven ein. Mitarbeitende des Archivs werten die Rechercheergebnisse aus und sehen die Unterlagen auf möglicherweise enthaltene schutzwürdige personenbezogene Informationen durch. Erst dann erhalten Sie Zugang zu themenrelevanten Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen erhalten Sie in Form
- der Akteneinsicht,
- der Herausgabe von Duplikaten.
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich oder online beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen.
Hinweis:
Für die Veröffentlichung Ihrer Aufarbeitungsergebnisse werden Sie bei der Herausgabe von Unterlagen darauf hingewiesen, dass Sie
- die Kopien nicht für andere Zwecke, als den bei Antragstellung benannten Aufarbeitungszweck verwenden oder
- an andere Stellen weitergeben und bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beinträchtigen dürfen.
Verfahrensablauf
Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen für Forschung oder Medien müssen Sie schriftlich beim Stasi-Unterlagen-Archiv beantragen oder Ihren Antrag online auf der Internetseite des Bundes (Bundesportal) stellen:
- Laden Sie sich das Antragsformular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter oder füllen Sie das Formular online aus.
- Schicken Sie das Formular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv. Beim Onlineantrag: Laden Sie alle betreffenden Unterlagen hoch.
- Nach Eingang Ihres Forschungs- oder Medienantrags wird dieser auf Vollständigkeit, Zulässigkeit und anfallende Kosten geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
- Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird entsprechend Ihres Aufarbeitungsthemas entschieden, ob die Bearbeitung in Berlin, oder bei regionalem Bezug, in einer anderen Dienststelle des Stasi-Unterlagen-Archivs erfolgt.
- Konnten bei den Recherchen keine Informationen zu Ihrem Aufarbeitungsthema ermittelt werden, erhalten Sie darüber einen Bescheid.
- Sind Unterlagen vorhanden, werden diese aus den Archiven angefordert. Das Archivmaterial wird im Hinblick auf das Thema Ihres Antrags ausgewertet, gelesen und der Zugang vorbereitet.
- Das Material wird für Sie zur Akteneinsicht vorbereitet. Die Herausgabe von Duplikaten ist ebenso möglich.
- Eine Einladung zur Akteneinsicht mit einem Terminvorschlag erhalten Sie grundsätzlich per Post oder die Abstimmung erfolgt per E-Mail.
- Die Duplikate werden Ihnen per Post zugesandt oder können nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden. Ebenso können diese auf Wunsch über eine online-Plattform bereitgestellt werden.
Voraussetzungen
Sie sind
- Forscherin oder Forscher an einer etablierten Forschungseinrichtung
- Privatperson mit Forschungsvorhaben
- Vertreterin oder Vertreter der Medien (Presse, Rundfunk, Film) oder
- Vertreterin oder Vertreter einer Einrichtung der politischen Bildung
Ihr Forschungsvorhaben muss
- thematisch abgrenzbar sein und
-
der politischen und historischen Aufarbeitung
- der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes
- der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR oder der ehemaligen SBZ oder
-
der nationalsozialistischen Vergangenheit
dienen.
-
Sie weisen ein erkennbares Interesse nach, die Forschungsergebnisse oder Medienbeiträge zu publizieren, beispielsweise
- durch Veröffentlichung in laufenden Forschungsprojekten an Universitäten
- durch Verwendung der Erkenntnisse für Bücher
- für Rundfunk- und Fernsehbeiträge oder
- für Zeitungs- und Zeitschriftenartikel
Erforderliche Unterlagen
Für Forschung, insbesondere private Forschung:
- Konzept
- Exposé oder
- genaue Erläuterungen zum Vorhaben und zum Verwendungszweck
Medienvertreterinnen und Medienvertreter:
- Kopie des Presseausweises
- Projektauftrag oder
- Schreiben des Auftraggebers oder
- anderer geeigneter Nachweis der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit
Kosten
für Anträge öffentlicher Stellen: keine
für Anträge nichtöffentlicher Stellen:
-
Gebühren:
- Einsichtnahme für Zwecke der Forschung: 38,35 EUR
- Einsichtnahme für Zwecke der Medien: 76,69 EUR
-
Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Forschung
- ohne vorherige Einsichtnahme: 10,23 EUR
- nach vorherige Einsichtnahme: 5,11 EUR
-
Herausgabe von Duplikaten für Zwecke der Medien
- ohne vorherige Einsichtnahme: 76,69 EUR
- nach vorherige Einsichtnahme: 38,35 EUR
-
Auslagen:
- Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,10 EUR bis 0,18 EUR
- die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
- Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)
Einzelheiten entnehmen Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von Art und Umfang des jeweiligen Forschungs- oder Medienvorhabens ab.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)