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Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern
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Volltext
Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:
- Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
- Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
- Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
-
Hinweise und Informationen zu
- den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
- zur Rentenantragstellung,
- zu Hinzuverdiensten,
- zum Versicherungsverlauf,
- zur Besteuerung,
- zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
- zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.
Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
Verfahrensablauf
Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an.
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
- Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
- Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
- Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.
Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:
- Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
- Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
- Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.
Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:
- Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
- Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
- Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
- Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)