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Bestehende Wattführergenehmigung verlängern

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Volltext

Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer. 

Voraussetzungen

Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

      • Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
      • Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
      • aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 5 Werktag(e)
    • Die Verlängerung Ihrer Genehmigung erfolgt nach Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung »Niedersächsisches Wattenmeer«, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kosten

  • Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecke.

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 200,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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