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Datenerhebungen in der Wirtschaft zu umweltrelevanten Themen
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Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das StBA erstellt Umweltstatistiken mit Daten zu
- prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz
Bei der Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle anerkannten Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, werden befragt.
Im Rahmen der Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ab 50 tätigen Personen befragt. Es handelt sich um eine Stichprobenziehung, wobei ausgewählte Wirtschaftsbereiche und Größenklassen voll erhoben werden.
Sie müssen dem StBA Daten für die Umweltstatistik übermitteln, wenn
- Ihre Sachverständigenorganisation Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft oder
-
Ihr Unternehmen in eine der folgenden Kategorien fällt:
- Bergbau
- Gewinnung von Steinen und Erden
- Verarbeitendes Gewerbe
- Energie- und Wasserversorgung
- Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Je nach Zuordnung sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Angaben zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer Sachverständigenorganisation machen:
-
Bei Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüfen, bis zum 31.03. des dem Berichtsjahr folgenden Jahres:
- Standort, einschließlich Standortgegebenheiten
- Baujahr oder Jahr der Inbetriebnahme
- Art, Verwendungszweck und Bauart
- maßgebendes Volumen bei flüssigen, maßgebende Masse bei festen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen
- Gefährdungsstufe
- wassergefährdende Stoffe, zusammengefasst zu Kategorien und nach Wassergefährdungsklasse
- Jahr der Prüfung
- Nummer des Prüfberichts
- Art und Ergebnis der Prüfung
- Art der festgestellten Mängel
-
alle 3 Jahre bei 10.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) ab 50 tätigen Personen:
- laufende Aufwendungen für den Betrieb von Anlagen und Einrichtungen für den Umwelt-, Ressourcenschutz (differenziert nach Kostenstellen)
- laufende Aufwendungen für Dienstleistungen für den Umwelt-, Ressourcenschutz, die durch Dritte (Dienstleister) geleistet werden
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Sachverständigenorganisation ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln.
- Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
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Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an:. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
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IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
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eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen.
- In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend als Datenpaket (XML-Datei) über das eSTATISTIK.CORE-Onlineportal an das Statistische Bundesamt.
- Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung des eSTATISTIK.CORE-Onlineportals einmalig registrieren.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
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IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
Sie erhalten eine automatisierte Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten angezeigt.
Bei Nachfragen zu Ihrer Meldung werden Sie von dem zuständigen Fachbereich kontaktiert.
Voraussetzungen
Sie sind eine Sachverständigenorganisationen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft oder Ihr Unternehmen fällt in eine der folgenden Kategorien:
- Bergbau
- Gewinnung von Steinen und Erden
- Verarbeitendes Gewerbe
- Energie- und Wasserversorgung
- Abwasser- und Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen gilt zusätzlich, dass Ihr Unternehmen mindestens 50 tätige Personen hat.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Frist
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Bearbeitungsdauer
Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
Für die Bearbeitung des Fragebogens beziehungsweise der Dateneingabe oder Abgabe der Daten benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 5 Minuten und 1 Stunde.
Für die Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz beträgt die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 5 und 60 Minuten.
Für die Erhebung der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dauert die Bearbeitung des IDEV-Fragebogens für eine Meldung in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten. Für die Abgabe der Daten mit eSTATISTIK.CORE benötigen Sie circa 5 Minuten.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienst vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
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Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)