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Registrierung eines Futtermittelunternehmens beantragen
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Alle Futtermittelunternehmen, die von der Produktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Transports oder von Verarbeitungsstufen tätig sind, müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, europaweit einen hohen Grad an Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu sichern.
Bei der Registrierung von Futtermittelunternehmen müssen Sie die Tätigkeiten des Betreibers sowie der einzelnen Betriebsstätten an die zuständige Behörde melden. Im Falle von zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist zudem eine Zulassung des Futtermittelunternehmens notwendig.
Ist das Unternehmen registriert, wird dies in einem bundesweiten Verzeichnis veröffentlicht.
Verfahrensablauf
Wollen Sie ein Futtermittelunternehmen registrieren lassen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden entgegengenommen geprüft
- Die Tätigkeit des zu registrierenden Betriebes wird geprüft
- Danach wird der Betrieb für die beabsichtigte Tätigkeit registriert
- Eine amtliche Bescheinigung wird auf Wunsch erstellt und versandt
Abschließend wird das Unternehmen in das bundesweite Register der Futtermittelbetriebe eingetragen
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen erforderlich
Kosten
Grundsätzlich fallen für die Registrierung keine Gebühren an. Sofern jedoch eine amtliche Bestätigung für die Registrierung erstellt werden soll, ist diese kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)