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Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (»Riester« bzw. »Rürup«) erstellen
Volltext
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.
Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.
Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.
Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.
Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.
Hinweis:
Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Verzicht schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) erklären.
- Laden Sie den Antrag von der Internetseite des BZSt herunter.
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.
-
Die Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen wird zu einem vom Anbieter bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt frühestens mit Eingang bei der Zertifizierungsstelle wirksam.
Zuständige Stelle
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Voraussetzungen
Eine Verzichtserklärung für die Zukunft können abgeben:
- Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- regelmäßig 1 bis 6 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
- Einspruch
-
Klage
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)