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Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Urheber
Volltext
Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.
Verfahrensablauf
Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer
Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Niedersachsen
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Niedersachsen
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Kosten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.