Dienstleistungen A-Z
Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49-9370
- Telefon: 05171 / 49-9371
- Telefon: 05171 / 49-9372
- Telefon: 05171 / 49-9373
- Fax: 05171 / 49-7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
- Internet: https://onlinetermine.hannit.de/peine/
Urheber
Volltext
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ansprechpunkt
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Personalausweisbehörde