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Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

und weitere ambulanten Hilfen nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII

Wenn Sie den Eindruck, dass Ihr Kind von der seinem Lebensalter entsprechenden Entwicklung abweicht und im schulischen Alltag oder auch in der Familie und im Zusammensein mit Freunden auffällig ist, dann sollten Sie Rat bei Fachleuten suchen.

Möglicherweise besteht bei Ihrem Kind ein Bedarf an Unterstützung in Form von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche laut § 35a SGB VIII. Dies ist dann der Fall, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.