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Monitoringprogramme

Monitoring- und Screeningprogramme

Um festzustellen, ob die Nutz- und Wildtierbestände auch weiterhin frei von bestimmten Krankheitserregern sind, werden jährlich stichprobenweise amtliche Untersuchungen durchgeführt.

Die ausgewählten Tierhalterinnen oder Tierhalter werden angeschrieben und aufgefordert, die erforderlichen Blutproben durch ihre Hoftierärztin oder ihren Hoftierarzt entnehmen zu lassen. Die Wildtierproben werden von den Jagdausübungsberechtigten entnommen.

Untersucht werden stichprobenweise:

  • Schafe und Ziegen auf den Erreger der Brucellose
  • Haus- und Wildschweine auf die Erreger der Schweinepest und der Aujeszkyschen Krankheit
  • Hausgeflügel auf Geflügelpest und auf Salmonellen
  • verendet aufgefundenes Wassergeflügel auf Geflügelpest
  • Füchse, Marderhunde und Waschbären, die sich auffällig verhalten, auf Tollwut