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Steigenlassen von Luftballons

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

Wer beabsichtigt, Luftballons steigen zu lassen, benötigt ab einer Gesamtzahl von 500 Stück eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Luftverkehrsgesetz.

Zuständige Behörde für die Ausnahmeerlaubnis ist die Deutsche Flugsicherung, Regionalstelle Bremen, Flughafendamm 45, 28199 Bremen, Tel. 0421/5372156. Dort ist unter der Fax.-Nr. 0421/5372159 mind. 8 Tage vorher ein formloser Antrag unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Ortes sowie der Anzahl der Luftballone zu stellen.

Eine Verwaltungsgebühr wird hierfür nicht erhoben. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 49 354.