Dienstleistungen A-Z
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Zuständig
Amt 65
- Telefon: 05171 / 49 - 9475
- Fax: 05171 / 49 - 7400
- hochbau@stadt-peine.de
Kontakt
Abt. Bauordnung
- Telefon: 05171 / 49-9444
- Fax: 05171 / 49-7474
- bauordnung@stadt-peine.de
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Online-Dienst
Diese Leistung können Sie über den folgenden Link online beantragen:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung