Dienstleistungen A-Z
Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Zuständig
- Telefon: +49 5171 401 0
- Fax: +49 5171 401 772 1
- umwelt@landkreis-peine.de
- Raum: Werner-Nordmeyer-Straße 19a
Kontakt
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 620 6
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6206, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Standort Kreishaus II: Werner-Nordmeyer-Str. 19a
Burgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 626 1
- Fax: +49 5171 401 772 1
- Raum: 6211, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, 2. OG
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.6 an. Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz