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Bibliothek

Zuständig

Amt 40

Kontakt

Stadtbücherei

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.

Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.

Beschreibung

Die Stadtbücherei bietet allen Interessierten einen offenen Zugang zu Informationen und Kultur.

Sie befindet sich im historischen Schmedenstedthaus im Zentrum der Stadt Peine und bietet ihren Besuchern eine außergewöhnliche Atmosphäre zum Stöbern, Schmökern und Informieren oder für eine kleine Auszeit vom Alltag.

Vielfältige Medien stehen zur Ausleihe bereit, immer aktuell und den Trends der Zeit folgend. Zusätzlich werden zahlreiche E-Medien digital zum Entleihen über die Onleihe Niedersachsen angeboten. Besucherinnen und Besucher des Hauses steht ein W-Lan frei zur Verfügung, Sitzgelegenheiten laden zum Verweilen oder auch zum Lernen vor Ort ein.

Unsere umfangreichen Öffnungszeiten, Veranstaltungshinweise, Informationen aller Art und Kontaktdaten sowie die Ausleihmodalitäten finden Sie auf unserer Internetseite.

Verfahrensablauf

Sie können hier einen neuen Bibliotheksausweis beantragen oder einen vorhandenen verlängern.

Der Bibiliotheksausweis wird Ihnen nicht per Post zugestellt. Wir bitten um zeitnahe Abholung nach erfolgter Anmeldung. 

Bibliotheksausweis für Minderjährige/Sozialpass/Ehrenamt

Diesen können Sie hier online beantragen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sie benötigen eine digitale Kopie Ihres gültigen Personalausweis oder eine Meldebestätigung

Gebühren

Die Gebühr von 15,00 EUR wird für ein Jahr unabhängig vom Kalenderjahr entrichtet und kann im Anschluss online mittels gängiger Online-Bezahlverfahren bezahlt werden.

Rechtsgrundlagen