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Wohnsitz Abmeldung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine

Bei einem Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 01.06.2004 die Pflicht zur Abmeldung entfallen. Allerdings besteht bei einem Wegzug ins Ausland und bei der Aufgabe einer Nebenwohnung weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
Beachten Sie bitte, dass für die Abmeldung eine gesetzliche Frist von einer Woche gilt.
 
Mitzubringende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Pass
Gebühren:
  • Abmeldungen sind gebührenfrei

Ein kleiner Tip von uns!
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, Ihr Telefonanschlussanbieter und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) warten auf Ihre neue Anschrift.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.