Dienstleistungen A-Z
Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Zuständig
Amt 30
- Fax: 05171 / 49 - 7339
- 30_ordnung@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
Kontakt
S. Tyburski
Stadt Peine
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
Ordnung
Kantstraße 5
31224 Peine
- Telefon: 05171 / 49 9357
- Fax: 05171 / 49 7339
- s.tyburski@stadt-peine.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Streckenplan
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Versicherungsnachweis
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung zwischen 10,20 Euro und 2.301,00 Euro. Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Behörde.
Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können auch Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.