Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Kurzmenü


Bürgersprechstunde

Zuständig

Bürgermeister

Leistungsbeschreibung

Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.