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Dienstleistungen A-Z

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Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

Zuständig

Fachdienst Gesundheitsamt

Verfahrensablauf

Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.

Voraussetzungen

  • Kenntnisüberprüfung durch den Gutachterausschuss beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung