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Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Leistungsnummer:

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben