Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Leistungsnummer:
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Es gibt keine Frist.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalRechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben