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Papiermüll entsorgen

Leistungsnummer:

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
 Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
 Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
 Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe). Verpackungen aus PPK werden mit o. g. Altpapier gemeinsam erfasst.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Rechtsgrundlage(n)

Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
 Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Lizenzgebühren der dualern Systeme

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

Dr. Heiko Stanzick (MU)

Zuständige Stelle

öffentlich-rechtliche Entsorger

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .

Formulare

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .

Rechtsbehelf

nicht angegeben