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Kommunal- und Wahl der Landrätin/des Landrates am 13. September 2026

Kommunalwahl

In Niedersachsen finden alle fünf Jahre die allgemeinen kommunalen Neuwahlen statt. Im Landkreis Peine wird der Kreistag gewählt. In den kreisangehörigen Gebietseinheiten erfolgt die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Stadt-, Gemeinde- und Ortsräte.

Die zu wählenden Gremien werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat drei Stimmen, die kumuliert oder panaschiert werden können. Zur Wahl stehen dabei nicht nur die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, sondern auch die Listen, für die sie antreten. Hierdurch haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, einzelne Kandidatinnen und Kandidaten unabhängig von Listenplatzierung durch entsprechende persönliche Stimmen erfolgreich zu wählen. Die Sitzverteilung wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren vorgenommen.

Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet den Wohnsitz haben und
  • nicht ausgeschlossen sind vom Wahlrecht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidung sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Die letzte Kommunalwahl fand am 12. September 2021 statt.

Wahl der Landrätin bzw. Wahl des Landrates

Die Landrätin bzw. der Landrat wird erstmalig für acht Jahre direkt von den Wahlberechtigten im Landkreises Peine gewählt. Bei dieser Wahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Erreicht keine Kandidatin / kein Kandidat die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden jeweils bestplatzierten Bewerberinnen und Bewerbern. Bei der Stichwahl ist Wahlsiegerin / Wahlsieger, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.

Die letzte Landratswahl fand am 12. September 2021 statt.

Der Kreistag hat als Termin für die Neuwahl einer Landrätin bzw. eines Landrates den 13. September 2026 festgelegt. Eine mögliche Stichwahl findet am 27. September 2026 statt.