Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung beantragen
Leistungsnummer: 99108004001000
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Dokument
Beizubringende Dokumente
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 02.11.2010
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.