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Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung beantragen

Leistungsnummer: 99108004001000

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



  • Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.11.2010

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.