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Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen

Leistungsnummer: 99010020020019

Urheber

Volltext

Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
 

Ansprechpunkt

Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte).

Die örtlich zuständige Ausländerbehörde kann hier online ermittelt werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/ .

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit, die den Höchstzeitraum von 9 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat. 
Zudem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
-    ein gesicherter Lebensunterhalt,
-    eine geklärte Identität,
-    Besitz eines gültigen Nationalpasses.
 

Formulare

-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja
 

Erforderliche Unterlagen

-    Gültiger Nationalpass
-    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
-    Nachweis über eine Krankenversicherung
-    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
-    1 aktuelles biometrisches Foto
-    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
 

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 93,00 EUR, höchstens 96,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Ist abhängig vom Arbeitsanfall bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Verfahrensablauf

  • Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und
  • bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig (4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung