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Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

Leistungsnummer: 99012072277000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Landesredaktion

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.  

Bei größeren oder komplexen Vorhaben kann es sinnvoll sein, einzelne Teile einer genehmigungspflichtigen Anlagenänderung bereits umzusetzen, bevor über den gesamten Antrag entschieden wurde. Dafür können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen. 

Mit der Teilbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis, bestimmte, in sich abgeschlossene Maßnahmen Ihrer geplanten Anlagenänderung vorzeitig durchzuführen. 

Die Entscheidung über die vollständige Änderung der baulichen Anlage bleibt davon unberührt. Für das gesamte Vorhaben ist weiterhin eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. 

Ansprechpunkt

Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

Ihre örtliche untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie haben für die Änderung der Anlage bereits eine genehmigungspflichtige Maßnahme beantragt. 

  • Die beantragten Bauarbeiten betreffen die Baugrube oder einzelne Bauteile bzw. Bauabschnitte. 

Kosten

  • Abgabe: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 10000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 16 Woche(n)

Formulare

keine Angabe

Verfahrensablauf

Eine Teilgenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform. 

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor: 

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt. 

  • Füllen Sie das Online-Formular aus. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist. 

  • Sie erhalten dann die Teilbaugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Sie zahlen die Gebühren. 

Hinweise (Besonderheiten)

keine Angabe

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Möglichkeiten bei negativen Bescheid:

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.02.2026
Fachlich freigegeben durch: 11.02.2026

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