Inhalt

Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung

Leistungsnummer: 99012071020000, 99012071020001, 99012071020002

Volltext

Läuft die Befristung Ihrer Genehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage ab, können Sie eine Verlängerung beantragen. 

Dies betrifft Baugenehmigungen sowie Teilbaugenehmigungen, die innerhalb der ursprünglichen Frist nicht begonnen wurden oder nicht vollständig abgeschlossen werden konnten.   

Ansprechpunkt

keine Angabe

Zuständige Stelle

keine Angabe

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung oder eine gültige Teilbaugenehmigung vor. 

  • Die öffentlich-rechtlichen und umwelttechnischen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert. 

Kosten

Frist

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer des Genehmigungsbescheides gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 

Verfahrensablauf

Eine Verlängerung für die Genehmigung der Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich. 

Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor: 

  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Genehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst. 

  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu. 

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. 

  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 

  • Leisten Sie die Vorauszahlung. 

  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben beziehungsweise zu ergänzen. 

  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein. 

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen. 

  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid. 

  • Zahlen Sie die Gebühren. 

Hinweise (Besonderheiten)

keine Angabe

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht 

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

keine Angabe

Onlinedienste