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Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung

Leistungsnummer: 99010030011000, 99010030011001, 99010030011002

Urheber

Volltext

Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, etwa durch einen Umzug oder eine neue Arbeitsstelle, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen anpassen lassen. So bleibt Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt, und Sie können Ihr Familienleben und Ihre beruflichen Tätigkeiten wie gewohnt fortführen. 

Ansprechpunkt

Zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte (Ausländerbehörde).

Zuständige Stelle

Zuständig sind Landkreise und kreisfreie Städte (Ausländerbehörde).

Voraussetzungen

  • Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. 

  • Sie weisen nach, dass sich Ihr Wohnsitz oder Ihre Arbeit geändert hat. 

  • Ihre familiären Bindungen in Deutschland bestehen weiterhin. 

  • Sie können Ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern. 

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis 

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis 

  • Nachweis über die Änderung Ihres Wohnsitzes, zum Beispiel Meldebestätigung oder Mietvertrag 

  • Nachweis über die Änderung Ihrer Arbeit, zum Beispiel Arbeitsvertrag oder Tätigkeitsbescheinigung 

  • Gegebenenfalls Nachweise über Ihre familiären Beziehungen, zum Beispiel Heirats- oder Geburtsurkunden 

Kosten

  • Für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

    Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

    Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anpassung der Aufenthaltserlaubnis kann einige Wochen dauern, je nach Auslastung der Ausländerbehörde. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten: 

  • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer zuständigen Ausländerbehörde auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise. 

  • Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. 

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung für die zu zahlende Gebühren. 

  • Nach der Zahlung der Gebühren erhalten Sie einen Bescheid über die Anpassung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. 

  • Sobald alle Schritte abgeschlossen sind, erhalten Sie Ihre aktualisierte Aufenthaltserlaubnis. 

Wenn Sie den Antrag persönlich bei der Ausländerbehörde stellen möchten: 

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde. 

  • Bringen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen mit. 

  • Die weiteren Schritte gleichen dem Verfahren beim Online-Antrag, inklusive Prüfung, Gebühr und Bescheid. 

Hinweise (Besonderheiten)

  • Stellen Sie den Antrag früh genug, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis lückenlos gültig bleibt. 

  • Geben Sie alle Änderungen zu Wohnsitz oder Arbeit vollständig und korrekt an. 

  • Stellen Sie sicher, dass Sie für den Antrag stets gültige Dokumente vorlegen. 

  • Auch nach der Anpassung sollten Sie weitere Änderungen Ihrer Lebenssituation der Ausländerbehörde mitteilen. 

  • Die Gebühr fällt pro Antrag an und muss in der Regel bei Antragstellung gezahlt werden. 

Rechtsgrundlage(n)

§ 12 i.V.m. § 4a, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

§ 12 i.V.m. § 4a, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

  • Klage 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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