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Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen

Leistungsnummer: 99001054006000

Urheber

Volltext

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Zuständige Stelle

öffentlich-rechtliche Entsorger

Voraussetzungen

  • Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
  • Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Kosten

Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 6 Woche(n)

Verfahrensablauf

Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.02.2026
Fachlich freigegeben durch: 13.02.2026