Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen
Leistungsnummer: 99001054006000
Urheber
Landesredaktion
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalVolltext
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Voraussetzungen
- Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
- Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Kosten
Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 6 Woche(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: 13.02.2026