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Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Leistungsnummer: 99012072006000, 99012072006001

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Landesredaktion / Fimportal

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung. 

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
  • Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur oder eine Architektin oder einen Architekt - beauftragen.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 12 Woche(n)
  • 0 — 12 Woche(n)

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 100000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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