Mobile-ICT-Karte beantragen
Leistungsnummer: 99010036001000, 99010037001000
Urheber
Volltext
Die mobile ICT-Karte ist ein spezieller Aufenthaltstitel, den Sie als Führungskraft, Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee beantragen können, wenn Sie bereits eine ICT-Karte aus einem anderen EU-Land besitzen.
Mit der mobilen ICT-Karte können Sie so für eine bestimmte Zeit in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde (des Landkreises oder der kreisfreien Stadt).
Voraussetzungen
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Sie werden in der deutschen Niederlassung als Führungskraft, als Spezialist beziehungsweise Spezialistin oder Trainee tätig.
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Sie besitzen bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Landes zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
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Sie haben direkt vor dem unternehmensinternen Transfer bereits mindestens 6 Monate ununterbrochen dem Unternehmen angehört.
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Sie gehören dem Unternehmen für die Zeit des Transfers weiterhin an.
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Der Transfer dauert länger als 90 Tage.
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Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
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Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Erforderliche Unterlagen
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Vollständiger Antrag
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ICT-Karte eines anderen EU-Landes
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Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz)
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Meldebestätigung
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Biometrisches Lichtbild
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Arbeitsvertrag
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Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen
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Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer innerhalb derselben Unternehmensgruppe handelt
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Nachweis der Krankenversicherung
Bitte beachten Sie, dass weitere erforderliche Unterlagen hinzukommen können.
Frist
Der Transfer dauert maximal 3 Jahre. Wenn Sie Trainee sind maximal 1 Jahr.
Verfahrensablauf
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Sie beantragen die mobile ICT-Karte bei der zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
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Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an.
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Falls erforderlich, werden weitere Behörden und Stellen einbezogen.
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Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
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Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
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Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
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Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können die Karte persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
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Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Hinweise (Besonderheiten)
"ICT" steht für "Intra-Corporate Transfer", also eine unternehmensinterne Versetzung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19b AufenthG
Rechtsbehelf
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Widerspruch
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Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Sport (angefragt)