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Datum: 26.03.2026

Schwarzarbeit: Kontrollen in Friseurbetrieben im Peiner Stadtgebiet

Im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben gemeinsame Kontrollen mehrerer Behörden im Stadtgebiet Peine stattgefunden. Beteiligt waren neben dem Fachdienst Ordnungswesen und dem Gesundheitsamt des Landkreises Peine, das Hauptzollamt Braunschweig, die Steuerfahndung sowie das Finanzamt.

Insgesamt wurden sechs Friseurbetriebe überprüft. Verstöße gegen die Handwerksordnung (HwO) konnten dabei nicht festgestellt werden. Allerdings gab es in sechs Fällen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Konkret konnten mehrere angetroffene Personen kein Ausweisdokument vorlegen, obwohl gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine Mitführungs- und Vorlagepflicht besteht.

Diese Verstöße werden nun im Nachgang durch den Landkreis Peine geahndet, entsprechende Bußgeldverfahren werden eingeleitet. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz haben derartige Verstöße eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro zur Folge.

Darüber hinaus wird in acht Fällen gemeinsam mit dem zuständigen Jobcenter geprüft, ob ein möglicher Sozialleistungsbetrug vorliegt.

Auch das Finanzamt sowie die Steuerfahndung werden in mehreren Fällen vertiefende Ermittlungen aufnehmen.

Die Kontrollen verliefen insgesamt ruhig und ohne besondere Vorkommnisse. Sowohl die Betriebsinhaber als auch die angetroffenen Mitarbeitenden zeigten sich bei den durchgeführten Personenkontrollen kooperativ.

„Diese gemeinsamen Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und illegale Beschäftigung wirksam zu bekämpfen“, berichtet Kreissprecher Fabian Laaß.

Autor/in: Fabian Laaß