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Auszug - Ärzteversorgung im Landkreis Peine: Die CDU-Kreistagsfraktion Peine beantragt, dass die Kreisverwaltung Konzepte erstellt, wie dem in den kommenden Jahren vorhersehbaren Ärztemangel im Landkreis Peine entgegengewirkt werden kann. (Antrag der Fraktion der CDU)  

6. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
Zusatz: Bitte beachten Sie den geänderten Sitzungsraum.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FBL Herr Dr. Buhmann erläutert die abnehmende Niederlassungsbereitschaft von Ärzten. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung haben Kriterien, z.B.  Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Verdienstmöglichkeiten sowie eine gute örtliche Infrastruktur u.a. einen hohen Stellenwert.

Zu den Rahmenbedingungen verweist er auf den auf Bundes- und Landesebene beschlossenen „Masterplan Medizinstudium 2020“. Mehr Praxisbezug im Studium ist gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung.

Als Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die Einführung einer sogenannten Landarztquote ermöglicht. Danach können bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser über die Möglichkeiten der Ableistung von Ausbildungsabschnitten im ländlichen Raum und die finanzielle Förderung informiert werden.

Das Land Niedersachen fördert aktuell mit dem Programm „Ländliche Praxis“ Studierende mit einer monatlichen Förderung von 400 €, wenn diese sich im Anschluss verpflichten, im ländlichen Raum tätig zu werden.

Medizinische Förderzentren, möglicherweise in Trägerschaft des Landkreises, oder Kooperationen mit städtischen Arztpraxen können zur Verbesserung der Versorgungsquote beitragen. Auch der Landkreis könnte ein medizinisches Versorgungszentrum einrichten, dies könnte aber auch in anderer Trägerschaft entstehen.

Über 50% der Landkreise bundesweit haben inzwischen finanzielle Mittel in die Hand genommen, um Ärzte/Ärztinnen in der ländlichen Region anzusiedeln.

Nach Berechnung der kassenärztlichen Vereinigung gibt es derzeit im Kreisgebiet drei freie Plätze.

Verbesserungen bei der ländlichen Versorgung können sich durch die Ausweitung der Telemedizin ergeben, z.B. der digitalen Auswertung von Blutdruckmessungen. Zu bemängeln ist aber die fehlende persönliche Betreuung.  

FBL Herr Dr. Buhmann verweist auf die Möglichkeiten der Unterstützung und Entlastung der Hausärzte durch die Zusatzqualifikation VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) für erfahrene Medizinische Fachangestellte. 

Abschließend betont er die hohe Bedeutung der Rahmenbedingungen bei der digitalen Vernetzung. So müssen insbesondere leistungsfähige Datennetze geschaffen werden. Auch die sogenannten „weichen“ Standortfaktoren gilt es zu berücksichtigen.

 

KTA Fechner thematisiert die schwierige Versorgung im ländlichen Raum. Er bemängelt auch die Probleme bei der Mobilität aufgrund des eingeschränkten öffentlichen Personennahverkehrs.     

 

KTA Marotz kritisiert ebenfalls die problematische räumliche Bedarfszuordnung anhand des Beispiels der Gemeinde Vechelde im Einzugsbereich von BraunschweigSo würde die Kassenärztliche Vereinigung landesweit die Bedarfsfeststellung festlegen, was bedeutet, dass die Gemeinden Vechelde und Wendeburg zu Braunschweig gezählt werden. Dieser Zuschnitt sei problematisch, da er nicht deckungsgleich mit dem Gebiet des Landkreises ist.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der stellvertretende Vorsitzende KTA Rauls diesen Tagesordnungspunkt.