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Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 2 und die Fachdienste Umwelt und Veterinärwesen  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2017/150 Doppischer Produkthaushalt 2018 für die Fachbereichsleitung 2 und die Fachdienste Umwelt und Veterinärwesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Unterschrift:1. Wolfgang Gemba
2. Kreisbaurat
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Behrendt-Pittman, Gerlinde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 


Herr Kreisbaurat Gemba ruft den Produkthaushalt seitenweise auf.

Zu der Seite 35 – Klimaschutzagentur (KSA) – gibt es von Herrn Streichert die Nachfrage, ob die beiden befristeten Stellen schon Teil des Förderantrags waren und ob die Verpflichtung besteht, dass bei Annahme der Fördergelder die beiden befristeten Stellen weiter geführt werden. Herr Kreisbaurat Gemba führt aus, dass die Entfristung keine Bedingung für die Fördermittel gewesen sei, jedoch erwartet wird. Sein Vorschlag ist, die Stellen zu entfristen, zumal sich der Landkreis Peine bei der Klimaschutzagentur in Partnerschaft mit dem Landkreis Hildesheim befinde und dort die Entfristung der Stellen bereits erfolgt ist. Dies geschah in dem Vertrauen, dass der Landkreis Peine nachzieht und die Stellen ebenfalls entfristet. Zudem hat die gGmbH einen sehr großen Aufgabenkatalog bei einem sehr kleinen Team von drei Personen. Leider verläuft die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim nicht optimal, da zum Beispiel eine halbe Verwaltungsstelle seit Februar vakant ist und nicht neu besetzt wird. Herr Kreisbaurat Gemba betont die Notwendigkeit der Entfristungen der Stellen, damit die Klimaschutzagentur weiter auf dem bisherigen Niveau arbeiten kann. Er merkt außerdem an, dass ein Mitarbeiter die Klimaschutzagentur verlässt und sich auf die Ausschreibung 40 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet haben. Diese sind teilweise sehr hoch qualifiziert.

Frau KTA Heuer betont, dass die Fraktion hinter der Klimaschutzagentur steht, äußert jedoch auch Bedenken in Bezug auf die Entfristung, gerade im Hinblick auf die Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim. Zudem bestehen Bedenken gegen die Entfristung, da neues Personal eingestellt werden müsste und man nicht weiß wie diese Personen sich verhalten.

Herr Kreisbaurat Gemba weist auch darauf hin, dass eine weitere Befristung der Stellen arbeitsrechtlich zu prüfen ist, da keine Kettenarbeitsverträge geschlossen werden dürfen.

Zudem bedingt die Entfristung der Stellen nicht, dass auch die Personen unbefristet übernommen werden.

Herr KTA Burgdorf erkundigt sich nach dem Grund der im Stellenplan aufgeführten Aufwertung der Stelle. Herr Kreisbaurat Gemba erläutert dazu, dass die beiden Stellen mit der entsprechenden Dotierung durch den Projektleiter gefördert werden.

Herr KTA Lampe äußert ebenfalls Bedenken gegen die Entfristung, da man die Personen bei einem Ende der Klimaschutzagentur weiter beschäftigen müsste.

Frau KTA Maurer-Lambertz entgegnet zu den geäußerten Bedenken, dass die Präsenz der Klimaschutzagentur in Peine durch das Büro und auch durch Presseberichte vorhanden ist. Sie betont, dass ihre Fraktion sich sehr für die Entfristung ausspricht. Insbesondere auch aufgrund der guten Arbeit von Frau Lippmann.

Frau KTA Weyberg fasst die Diskussion zusammen. Offenbar wird die bisherige Arbeit der Klimaschutzagentur und insbesondere von Frau Lippmann von allen Seiten sehr geschätzt. Daher soll die Weiterarbeit der Klimaschutzagentur personell vernünftig ausgestaltet werden. Allerdings werden offenbar Probleme damit gesehen, den Stellenplan um zwei unbefristete Stellen zu erweitern. Will man gute Steuerungsmöglichkeiten behalten, sollten die Stellen im Kreishaushalt dauerhaft fest verankert werden. Dies steht dem ebenfalls geäußerten Wunsch gegenüber, dass die KSA, im Rahmen Ihrer Rechtsform der gGmbH, ein Stück weit selbstständiger arbeiten und über Ihre Projekte Stellen selbst rekrutieren soll. Frau KTA Weyberg erklärt, dass sie vermeiden möchte, dass ein für die KSA ungünstiger Beschluss gefasst wird. Herr Kreisbaurat Gemba erklärt, dass für die KSA eine kontinuierliche Grundausstattung an Personal benötigt wird. Bei einem Auslaufen der Befristungen müsste der Gesellschafterrat der KSA die Stellen die vorher durch Abordnungen durch den Landkreis besetzt waren über die gGmbH besetzen. Hierbei stellt sich die Frage der Finanzierung. Diese müsste dann ggf. über die Projektgelder erfolgen. Herr Kreisbaurat Gemba weist darauf hin, dass im Falle der Nicht-Entfristung, dass Problem eines Ungleichgewichts gegenüber dem Landkreis Hildesheim bestünde, was zu vermeiden wäre. Die Entfristung muss jetzt erfolgen, da die Fördergelder bis November 2018 befristet sind und somit der Stellenplan 2018 in jedem Fall berührt wird. Außerdem wäre noch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen, da es sich zwischen der gGmbH und dem Landkreis um einen Leistungsaustausch handelt.

Herr KTA Hänsel spricht sich für eine Entfristung aus und stimmt Frau KTA Maurer-Lambertz und Herrn Kreisbaurat Gemba in den Ausführungen zu. Zudem kann er die hervorragende Arbeit mit Frau Lippmann auch durch seine Funktion als Mitarbeiter des Internationalen Forschungszentrums für erneuerbare Energien bestätigen.

Herr KTA Lampe erklärt, dass die SPD-Fraktion für die Arbeit der KSA ist, die Entfristung jedoch in der Fraktion beraten wolle. Frau KTA Weyberg folgt diesem Vorschlag, spricht sich aber dafür aus, dass festgehalten wird, dass die Weiterführung der Arbeit der KSA von allen Ausschussmitgliedern befürwortet wird. Hierbei soll sich mit den Alternativen zur Entfristung, z.B. eine Anstellung in der gGmbH,  auseinandergesetzt werden. Insbesondere wäre es interessant zu wissen, wie KSA in anderen Kommunen aufgebaut sind, z.B. in Göttingen. Frau Lippmann führt dazu aus, dass dies von jeder Agentur ganz individuell gestaltet wird. In Göttingen sind die Mitarbeiter alle direkt in der KSA angestellt. Jedoch hat die KSA die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, was erhebliche Unterschiede zu einer gGmbH aufweist. Frau Lippmann bietet zudem an, aus verschiedenen Beispielen anderer Städte eine Zusammenstellung zu machen. Außerdem ist sie gerne bereit für weitere Fragen  zu Beratungen in die Fraktionen zu kommen. Herr Kreisbaurat Gemba schließt sich dem an und weist auf seine Gesprächsbereitschaft hin.

Frau KTA Maurer-Lambertz erkundigt sich nach der von Herrn Kreisbaurat Gemba angesprochenen vakanten Stelle beim Landkreis Hildesheim und wieso hier keine Neubesetzung erfolgt. Frau KTA Weyberg meint, dass diese vakante Stelle und die angesprochene mangelhafte Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim auch für Bedenken in der Entscheidung über die Entfristung sorgen. Zudem gebe es Bedenken dass sich die Arbeit der KSA mit der Arbeit anderer regionaler Akteure überschneidet. Um dem entgegenzuwirken war angedacht, dass Frau Lippmann sich mit den einzelnen Bürgermeistern der Gemeinden zusammensetzt. Frau Lippmann erläutert, dass sie dies bereits getan habe und auch einige Vorurteile abbauen konnte. Sie betont, dass sich die Arbeit der KSA nicht mit regionalen Akteuren überschneidet und es keine Doppelstrukturen gibt, sondern dass bereits eine gute Zusammenarbeit aufgebaut wurde, die durch personelle Kontinuität begünstigt werden würde. Herr KTA Plett erkundigt sich nach der Begründung für die lange Vakanz der Stelle in der KSA seitens des Landkreises Hildesheim. Frau Lippmann erläutert das Grundproblem. Nachdem die Stelle der Verwaltungskraft so lange unbesetzt war, sollte die Stelle aufgewertet werden von TVöD 5 nach TVöD 11, so dass noch eine weitere Fachkraft dazu kommt. Die Verwaltungstätigkeiten könnten auch durch die Hilfskräfte (Studenten, Praktikanten) erfolgen. Dieses Aufwerten der Stelle war im Haushalt nicht so einfach unterzubringen und führte zu diesem langen Zeitraum der Nichtbesetzung. Herr Kreisbaurat Gemba sagt, dass die Zusammenarbeit mit Hildesheim nicht richtig funktioniert. Frau KTA Weyberg fasst zusammen, dass vereinbart wurde, dieses Thema den Fraktionen vorzulegen, da dort noch Beratungsbedarf besteht.

Frau KTA Maurer-Lambertz stellt die Frage, ob nicht darüber abgestimmt werden müsse, dass dieses Thema wieder zurück in die Fraktionen überwiesen wird. Es bestehe ja die Möglichkeit, dass es eine Mehrheit für die Entfristung gäbe. Herr Kreisbaurat Gemba spricht sich ebenfalls dafür aus, gleich über die Entfristung abzustimmen, um Klarheit zu schaffen. Frau KTA Weyberg ruft zur Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung zur Entfristung der Stellen auf. Der Vorschlag wird bei 2 Stimmen dafür, 5 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen abgelehnt. Frau KTA Weyberg fasst zusammen, dass der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zur Entfristung der Stellen der KSA im Stellenplan zwar nicht zugestimmt hat, es jedoch noch Beratungsbedarf in den Fraktionen gebe.

Herr Kreisbaurat Gemba fährt weiter fort mit dem Haushaltsplan.

Zu den Seiten 36 und 161und 162 gibt es keine Fragen.

In Bezug auf S. 163 fragt Herr Streichert nach, ob es tatsächlich 13 Baumärkte in Peine gäbe. Frau Schneider und Frau KTA Weyberg erklären diese Zahl. Es würde hier um Bau- und Gartenbaumärkte im weiteren Sinn gehen und auch Raiffeisenmärkte werden hier mitgezählt.

Zu der S. 165 erkundigt sich Frau KTA Weyberg, ob die im Bereich von Frau Schneider angegebenen Kontrollen alle durchgeführt werden.

Frau Schneider erklärt, dass alle 25 Flächen Grünlandförderprogramm zweimal jährlich überprüft werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Vertragsbedingungen eingehalten werden.

Herr Streichert erkundigt sich nach der Bärenklau-Bekämpfung und wie die geplanten 5.000 € eingesetzt werden sollen. Frau Schneider erläutert, dass man die bisherige Bekämpfung die fast ausschließlich in Naturschutzgebieten (NSG) erfolgt, ausweiten will auf die Randbereiche um die NSG, sowie um landkreiseigene naturschutzfachlich wertvolle Flächen. Hierfür gibt es anders als in NSG keine Förderung vom Land Niedersachsen. Man möchte verhindern, dass diese invasive Art andere wertvolle Arten verdrängt.

Frau KTA Maurer-Lambertz hat Nachfragen zu den gezielten Nachermittlungen (S. 171/172). Frau Schneider geht hierauf kurz ein. Aufgrund der weiteren Nachfragen von Frau KTA Maurer-Lambertz erklärt Kreisbaurat Gemba dass die Verwaltung eine Info über den aktuellen Sachstand der gezielten Nachermittlungen und der orientierenden Untersuchungen verschicken wird. Dies erfolgte am 16.11.2017 per E-Mail.

Herr Streichert fragt nach einer Erklärung für den hohen Personalaufwand von 300.000 €. Frau Schneider erläutert, dass der sich der Personalaufwand an dieser Stelle nicht nur auf die gezielten Nachermittlungen bezieht, sondern insgesamt auf den gesamten Bereich der unteren Boden- und Abfallbehörde. Die gezielten Nachermittlungen stellen nur eine kleine Teilaufgabe dar. Frau KTA Weyberg wünscht, dass darauf in einer der nächsten Sitzungen unter Information der Verwaltung näher eingegangen wird.

Herr Kreisbaurat Gemba ruft die nächsten Seiten im Haushaltsplan auf.

Frau KTA Weyberg fragt zu S. 176 ob die Anzahl der Überprüfungen im Plan ist, bzw. der gesetzlich vorgegeben Anzahl entspricht. Frau Muuß erklärt, dass die Vorgaben unterschiedlich sind. Zum Teil sind die Überprüfungen im Umfang detailliert vorgeschrieben, zum Teil ist nur vorgegeben dass die Überprüfungen planmäßig- und risikoorientiert erfolgen sollen. Herr Müller erkundigt sich, ob in diesen Zahlen vorsorgende Maßnahmen enthalten sind, wenn z.B. die afrikanische Schweinepest ausbrechen sollen. Frau Dr. Muuß erläutert, dass keine Prophylaxemaßnahmen enthalten sind, da Krisenplanung allgemein sehr schwer abzubilden sei. Dennoch wird sich zurzeit intensiv mit der afrikanischen Schweinepest befasst. Herr Müller hakt nach, ob es denn Prophylaxemaßnahmen in Koordination mit anderen Kommunen in Niedersachsen gebe. Frau Muuß verweist dazu auf die Dienstbesprechungen und Erlasse des Ministeriums, auf die Arbeit des Friedrich-Löffler-Instituts (Merkblätter, etc), sowie auf die Task-Force Seuchenarbeit des LAVES, die zentral informieren.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen zum Haushaltsplan, sodass Frau KTA Weyberg zur Abstimmung über den Teilhaushaltsplan (ausgenommen Stellenentfristung KSA) aufruft.

Dem Beschlussvorschlag zum Teilhaushaltsplan wird bei einer Enthaltung einstimmig mit Ausnahme der Stellenentfristung für die KSA zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

10

Nein-Stimmen:

 

 

Enthaltung:

 

1