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Auszug - Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS)  

Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2017/088 Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Kai-Uwe
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr KBR Gemba führt zunächst zur Vorlage aus. Es handelt sich jetzt um eine Informationsvorlage und keine Beschlussvorlage mehr, weil eine gesetzliche Vorgabe ohne Abweichung umgesetzt wird. Dieses wurde so in der Verwaltung erörtert, insbesondere mit den Juristen. Es entwickelt sich hierzu eine Diskussion.

Herr KTA Marotz bezieht sich auf die Diskussion aus der letzten ABL-Sitzung, wo es auch um das Sparsamkeitsgebot und den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer ging (Radfahrer ohne Radwege). Die Forschungsgesellschaft für Straßenbau und Verkehr erlässt eine Richtlinie, die am 07.02.2011 vom Land verbindlich eingeführt wird. Das Land ist aber nicht für den eigenen Wirkungskreis der Landkreise zuständig. Straßenbaulastträger ist hier der LK Peine. Die SPD-Fraktion hat Zweifel, dass die LK-Verwaltung so entscheiden kann.    Diese Richtlinie beinhaltet keine unabdingbare Pflicht für den Landkreis. Nur der Kreistag könne die Anwendung beschließen.

Frau KTA Waldeck fragt, ob bereits andere Landkreise geklagt hätten. Herr KBR Gemba antwortet, ihm seien keine Verfahren bekannt.

Herr KBR Gemba wird die vorgebrachten Zweifel nochmals Herrn EKR Heiß vortragen. Unabhängig davon, wurde jetzt bei den beiden Straßen K 62 und K 71 so entschieden und hier muss es vorangehen.

Herr KTA Laaf fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass die Politik Zweifel an der Notwendigkeit der Umsetzung der Richtlinie hat. Eine Klage soll nicht erhoben werden. Der ABL erteilt der Verwaltung jedoch einstimmig den Auftrag, eine Expertise des NLT einzuholen

 

(Siehe Anlagen)

 

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 z07 11 2017 PP 2_Sanierungsprogramm Kreisstraßen II (129 KB)      
Anlage 2 2 Vermerk zum Sachstandsbericht FD25 ABL 07.11.2017 (50 KB)