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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ( Bundesteilhabegesetz - BTHG)   

8. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2018/199 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ( Bundesteilhabegesetz - BTHG)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD 32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AL (Abteilungsleiterin) Spiller stellt sich vor und erläutert anhand einer Präsentation ausführlich die wesentlichen Teile der Neuregelungen, die das Bundesteilhabegesetz enthält.

Für den Bereich des Landkreises Peine rechne man derzeit mit 1.900 Leistungsberechtigten, für die innerhalb von 2 Jahren ein Gesamtplan nach dem Bundesteilhabegesetz vorliegen müsse. Dieses Ziel sei schwer zu erreichen.

Ein Teilhabeverfahrensbericht sei derzeit nur für bestimmte Pilotverwaltungen vorgesehen, zu denen der Landkreis Peine nicht gehöre.

Verschiedene Teile seien im neuen Recht bisher noch gar nicht geregelt, so z.B. der Bereich der sachlichen Zuständigkeit, der bisher eine Zuständigkeit der Landkreise im Bereich der ambulanten Maßnahmen und des überörtlichen Trägers (Land Niedersachen) im Bereich der stationären und teilstationären Maßnahmen vorsehe. Auch der Bereich der Finanzen sei noch nicht geregelt.

In der anschließenden Aussprache geht KTA Fechner auf die nicht geklärte Finanzierung, die bereits beschlossenen Stellen für diesen Bereich und der Gefahr, diese Kosten kommunal tragen zu müssen, ein.

FBL Dr. Buhmann erläutert, dass die Leitungsausgaben vom Land Niedersachsen getragen werden. Die vier im Stellenplan 2018 beschlossenen Stellen (3 Fachdienst Soziales, 1 Fachdienst Gesundheitsamt) seien vorsichtig ermittelt worden und wahrscheinlich zu gering. Wenn die abschließenden Personenschlüssel und die Finanzierung ggf. weiterer Stellen durch die Landesregierung – zu erwarten voraussichtlich bis Mitte des Jahres - abschließend vorliegen, erfolgt eine weitere Vorstellung im Ausschuss. Insgesamt ist mit einer Umsetzung des Gesetzes über mehrere Jahre zu rechnen.

KTA Fechner fragt an, ob die Stellen nicht zu spät kommen würden, da eigentlich zu Beginn einer neuen Aufgabe Stellen vorhanden sein müssten.

FBL Buhmann erklärt, dass der Landkreis Peine in diesem Bereich von Vorgaben des Bundes und des Landes abhängig sei. Andere Landkreise seien mit der Frage der Stellen durchaus anders als der Landkreis Peine umgegangen und hätten z.B. bisher entweder deutlich mehr oder gar keine Stellen vorgesehen, während der Landkreis Peine aufgrund seiner vorsichtigen Analyse mit diesem Stellenanteil einsteigen werde.

KTA Meyermann fragt, ob die Nichterfüllung des Rechtsanspruches auf einen Gesamtplan eventuell zu Unmut bei den Betroffenen führen könnte.

AL Spiller sieht kein Problem, da das bisherige Hilfeplanverfahren vorerst weiterhin durchgeführt und die erforderlichen Leistungen für die Betroffenen erbracht werden. Auf Nachfrage von KTA Rauls und KTA Samieske ergänzt sie, dass die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Trägern von Leistungen auch jetzt schon sichergestellt sei und diese im Rahmen des Bedarfsfeststellungsverfahrens auch beteiligt werden. Auch längere Wartezeiten für die Betroffenen würden nach Möglichkeit vermieden werden.

Auf die Frage von KTA Meyermann nach dem Bereich Bildung erläutert AL Spiller, dass dieser Bereich im Rahmen des Gesamtplanverfahrens berücksichtigt wird.

Abschließend stellt AL Spiller dar, dass ab 2020 weitere Änderungen eintreten werden u.a. die Ausgliederung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) und in einen neu zu schaffenden Teil 2 des SGB IX übergehen wird.

 

Die Vorsitzende KTA Riedel- Kielhorn bedankt sich für die umfassende Information.

 

 

 


Beschluss: Der Ausschuss nimmt von dem Bericht über das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Kenntnis.