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Auszug - Antrag CDU-Kreistagsfraktion - Einrichtung eines Betriebskindergartens  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinde Hohenhameln, Sitzungssaal
Ort: Marktstr. 13, 31249 Hohenhameln
2018/239 Antrag CDU-Kreistagsfraktion - Einrichtung eines Betriebskindergartens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Fechner stellt zunächst richtig, dass heute nicht der konkrete Beschluss über die Einrichtung eines Betriebskindergartens in 2019 erfolgen soll. Ziel des Antrags ist, zeitnah in eine Bedarfsanalyse einzusteigen.

 

Herr Laaf schlägt vor, heute keine große Diskussion anzufangen, denn einerseits liegen mit dem Antrag keinerlei Daten zu Nutzen und Kosten vor, außerdem sind noch weitere Entscheidungen des Landes rund um das neue KiTa-Gesetz abzuwarten.

 

Frau Tödter unterstützt den Vorschlag, die Einrichtung eines Betriebskindergartens für die Landkreisverwaltung prüfen zu lassen. Dabei verweist sie auf gute Modelle im Landkreis Göttingen, Landkreis Oldenburg und der Region Hannover. Sie erwähnt, dass es beim Landkreis Peine schon 2007/2008 eine Initiative gab, einen Betriebskindergarten in Poolfinanzierung für den Landkreis Peine einzurichten. Diese Initiative bezog sich auf das Modell Buxtehude, Kindergarten für Betriebe und wurde vom Klinikum Peine, dem Finanzamt Peine, der  Polizei Peine gewünscht und von  der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung Peine in einer Arbeitsgruppe bearbeitet. Als Träger stellte sich der ASB Peine zur Verfügung. Ein Trägervertrag mit dem Landkreis Peine und der Stadt Peine wurde nicht geschlossen, weil die beiden Kommunen die Defizitfinanzierung nicht übernehmen wollten. So konnte die Idee nicht umgesetzt werden. Organisatorisch wäre aus ihrer Sicht noch zu überlegen, einen möglichen Betriebskindergarten auch für das Personal anderer Unternehmen wie Finanzamt zu öffnen. Frau Tödter macht deutlich, dass das Thema Betriebskindergarten immer mal wieder auf der Agenda der Landkreisverwaltung war. 2017 ermittelte der Fachdienst Personal dazu folgende Daten: In 2017 gab es in den Familien des Landkreispersonals insgesamt 51 Kinder von 0 - 3 Jahren und 32 Kinder von  4 - 6 Jahren, die für einen hauseigenen Kindergarten in Frage gekommen wären. Auf Nachfrage beim Personalrat, teilte ihr dieser mit, dass sie aufgrund der Berichterstattung in der Zeitung schon mehrere Anfragen von Beschäftigten zum Thema Betriebskita hatten.

 

Herr Dr. Buhmann schlägt in Anlehnung an den CDU-Antrag vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bedarfsanalyse zur betrieblichen Kinderbetreuung und Ermittlung eines passgenauen Betreuungsmodells (z.B. Betriebskindergarten) durchzuführen.

Der JHA stimmt dem so zu.