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Auszug - Pflegeberatungsbericht des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Peine  

10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2018/278 Pflegeberatungsbericht des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen im Landkreis Peine
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD 32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Pflegeberaterinnen Bianca Kaiser und Katarzyna Galuszka-Stolz stellen sich und die Arbeit des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen (SPN) als zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Frauen und Männer jeglichen Alters und deren Umfeld anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt

 

Die Aufgabenstellung des SPN besteht in der Beratung, Unterstützung, Aufklärung, Auskunft und Informationsvermittlung der Betroffenen, der Hilfestellung bei Antragstellung und ggf. Widerspruchsverfahren (ohne Pflegegrad keine Leistungen der Pflegeversicherung). Aufgabe des SPN ist nicht die Vermittlung von Pflege oder die Feststellung von Pflegegraden, sondern ausschließlich die Informationen der Ratsuchenden über Versorgungsstrukturen.

 

Seit Einrichtung des SPN im Landkreis Peine im Jahr 2011 ist die Anzahl der Beratungen stetig gestiegen. Wurde im Jahr 2011 mit 227 Beratungen begonnen, ist die Anzahl der Beratungen im Jahr 2017 auf 1715 gestiegen. Seit dem Jahr 2012 werden einmal im Monat Beratungstermine in den Gemeinden angeboten. Für das Jahr 2018 wurden bis jetzt schon 89 Beratungen in Anspruch genommen.

 

Aufgrund der personellen Ausstattung des SPN beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Beratungstermin zurzeit 16 Tage. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und auch der durch die Beratungen auf Seiten der Pflegeberaterinnen entstehenden psychischen Belastungen ist es nicht möglich, mehr als 4 Beratungen am Tag durchzuführen.

 

Von den im Landkreis Peine lebenden ca. 132.000 Einwohner/innen waren im Dezember 2015 5519 Menschen pflegebedürftig, was einem Anteil von 4,17 % an der Bevölkerung ausmacht. Von den 5519 Pflegebedürftigen nehmen ca. 2000 Personen ausschließlich das Pflegegeld für ambulante Pflege, also die Pflege i.d.R. durch Angehörige in Anspruch. In diesem Kontext stellen die Pflegeberaterinnen Bianca Kaiser und Katarzyna Galuszka-Stolz an 2 Sachverhalten beispielhaft dar, wie durch eine Kombination von ambulanter Pflege durch Angehörige und die Inanspruchnahme von Leistungen von Pflegediensten, Tagespflege u.a. eine Verbesserung der Pflegesituation sowie eine Entlastung der Pflegenden erfolgen kann.

 

Durch die Einrichtung des SPN haben sich auch im wirtschaftlichen Bereich Auswirkungen im Landkreis Peine ergeben. Die Beratung des SPN haben auch verschiedene Anbieter hauswirtschaftlicher Dienstleistungen in Anspruch genommen. In der Folge hat ein Anbieter bisher 4 Mitarbeitende eingestellt und geschult, die ausschließlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Haushalten Pflegebedürftiger zuständig sind. Aufgrund der steigenden Nachfrage, wurden 6 weitere Mitarbeitende eingestellt und fachlich geschult. Auch ist seit dem Jahr 2011 die Anzahl von teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeversorgern angestiegen.

 

Der SPN bietet neben der Pflegeberatung auch kostenlose Kurse für pflegende Angehörige zu den Themenbereichen Kinaesthetics (Kunst/Wissenschaft der Bewegungswahrnehmung), Validation und Versorgung von und Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen an. Diese Angebote werden ergänzt durch Vorträge über Steuervergünstigungen bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung, Leistungen der Pflegeversicherung und Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung. Durch die Kooperation mit der KVHS ist im Programmheft Herbst/Winter 2018 ein eigener Programmbereich -Pflege und Betreuung- enthalten. Abschließend erfolgt ein Hinweis auf dem Welt-Alzheimer-Tag am 21.09.2018, an welchem der SPN in Kooperation mit anderen Interessengruppen und Organisation im Rahmen einer Landkreis-Rundfahrt mit dem „Demenz-Bus“ teilnehmen und informieren wird.

 

KTA Meyermann erklärt, dass ihr eine Wartezeit von 16 Tagen sehr lang erscheint und bittet um Auskunft, ob die Länge der Wartezeit niedersachsenweit ähnlich ist, und ob es Alternativen zur Beratung durch den SPN durch andere Anbieter gibt.

 

Die Pflegeberaterin Bianca Kaiser antwortet, dass ihr die Wartezeiten anderer SPN nicht bekannt sind. Eine Beratung erfolgt auch durch die Krankenkassen/Pflegekassen, allerdings ausschließlich telefonisch.

 

Die Pflegeberaterin Katarzyna Galuszka-Stolz ergänzt, dass die Beratung durch den SPN im Landkreis Peine sehr komplex und umfassend ist. Andere SPN in Niedersachsen bieten nicht das gleiche Beratungsangebot oder beraten beispielsweise nur Pflegebedürftige ab dem 65. Lebensjahr. Bei der Terminvergabe wird immer versucht, situationsgerechte, d.h. auch kurzfristige Beratungstermine anzubieten.

 

KTA Meyermann fragt nach, ob die Pflegeberaterinnen in Vollzeit tätig, also jeweils mit 39 Wochenstunden sind.

 

Dieses wird von den Pflegeberaterinnen Bianca Kaiser und Katarzyna Galuszka-Stolz verneint.

 

Ergänzung durch den Protokollführer: 

Frau Kaiser ist mit 25 Wochenstunden und Frau Galuszka-Stolz mit 33,5 Wochenstunden tätig.

 

KTA Marotz bittet um Auskunft, ob der SPN Hilfestellung durch Übersichtslisten o.ä. geben kann, soweit Pflegedienste vor Ort keine personellen Kapazitäten haben, um weitere Pflegebedürftige zu betreuen ?

 

Pflegeberaterin Bianka Kaiser erläutert, dass Übersichtlisten über Einrichtungen und Dienstleister vorhanden sind, und weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der SPN keine Empfehlungen geben darf und von diesem auch keine Vermittlungen durchgeführt werden dürfen.

 

KTA Samieske bittet nochmals um Erläuterung zu Beispiel 2 der Gegenüberstellung von Pflegeleistungen (Folie 25 der Präsentation), verbunden mit der Fragestellung, ob eine Auszahlung des Differenzbetrages der in der Aufstellung dargestellten höheren Leistungen nach Beratung in Höhe von 3215 € zu den geringeren Leistungen des Pflegegeldes in Höhe von 728 € an die pflegebedürftige Person erfolgen könne. Nach seinem Informationsstand gebe es ein entsprechendes Gerichtsverfahren.

 

Pflegeberaterin Katarzyna Galuszka-Stolz erläutert Beispiel 2 noch einmal ausführlich und stellt dar, dass die Auszahlung höherer Leistungen nur durch die Inanspruchnahme der dargestellten Leistungen erfolgen kann. Die Auszahlung der höheren Leistungen erfolgt ausschließlich an die in Anspruch genommenen Dienstleister. Das angesprochene Gerichtsverfahren oder ein entsprechendes Urteil  sind ihr nicht bekannt.

 

KTA Mittal bitte um Auskunft, ob aufgrund der im Rahmen der Beratungsgespräche gewonnenen persönlichen Umstände der pflegebedürftigen oder von Pflegebedürftigkeit bedrohten Frauen und Männern ggf. auch auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung geachtet wird.

 

Dieses wird von Pflegeberaterin Bianca Kaiser bejaht. Die Betreuungsstelle des Landkreises Peine und/oder der Soziales Dienst des Gesundheitsamtes werden bei Notwendigkeit informiert.

 

Die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn dankt für den informativen und umfassenden Vortrag und stellt fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage Kenntnis genommen hat

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