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Auszug - Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)   

10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2018/280 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD 32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FDL Joachim Schröter gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die sich aus der am 01.01.2018 in Kraft getretenen 2. Reformstufe des BTHG und zu weiteren Entwicklung hinsichtlich der 3. Reformstufe, die am 01.01.2020 in Kraft treten wird. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt

 

Bei Inkrafttreten der 3. Reformstufe wird es ab dem 01.01.2020 zu einer Neuordnung der sachlichen Zuständigkeiten kommen. Für alle Leistungen der Eingliederungshilfe einschl. Hilfe zur Pflege für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden danach die Kommunen sachlich zuständig sein. Für die Leistungsgewährung für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres ergibt sich dann eine sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Zur Durchführung (Leistungsgewährung) des Gesetzes werden die Kommunen herangezogen. Die Leistungen des Landes sind auch bei Änderung der sachlichen Zuständigkeit nahezu identisch hoch.

 

Die Abrechnung der für das Land gewährten Leistungen erfolgte im Rahmen des Quotalen Systems. Ab 2020 erfolgt die Spitzabrechnung der gewährten Leistungen, was für den Landkreis Peine nach heutigen Berechnungen eine Mehrbelastung von ca. 1,7 Mio. € zur Folge haben kann.

 

KTA Marotz verlässt die Sitzung um 18.40 Uhr

 

Durch die Umsetzung der 2. Reformstufe sind beim Landkreis Peine 4 zusätzliche Stellen geschaffen worden. Im FD Soziales wurden 2 Stellen im sozialpädagogischen Bereich und 1 Stelle im Verwaltungsbereich geschaffen; im FD Gesundheitsamt eine Stelle im sozialpädagogischen Bereich. Der sich durch die 2. Reformstufe ergebende personelle Bedarf ist noch nicht abschließend ermittelt. Tendenziell ist absehbar, dass weiteres Personal im sozialpädagogischen Bereich erforderlich sein wird.

 

KTA Samieske fragt nach, ob es Überschneidungen mit den Leistungsansprüchen Pflegebedürftiger gibt und ob sich daraus ggf. Synergien ergeben.

 

FDL Joachim Schröter erläutert, dass es Überschneidungen geben kann, da Menschen mit Behinderungen auch Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten können. Synergien können sich ergeben, da das BTHG im Bereich der Reha-Träger beispielsweise gemeinsame Teilhabeplankonferenzen vorsieht, an denen alle betroffenen Träger teilnehmen sollen.

 

KTA Samieske bittet um Auskunft, ob durch die Kooperation der verschiedenen Träger eine Leistungsverringerung für die Betroffenen eintritt.

 

FDL Joachim Schröter erklärt, dass es bei Zusammenfassung von verschiedenen Leistungen für den Einzelnen zu einer Verringerung der finanziellen Leistungen kommen kann.

 

FBL Dr. Buhmann erläutert, dass die Vorlage eingebracht wurde, um die Absichten des Landes darzustellen. Die Informationspolitik und die erforderlichen rechtlichen Schritte werden nur sehr langsam vom Land vorangetrieben. Bezüglich des möglicherweise noch bestehenden Personalbedarfes werden die Kosten vom Land im Rahmen der Konnexität getragen. Die durch die dargestellten Änderungen entstehen finanziellen Einbußen der Kommunen sind nicht endgültig absehbar. Teilweise betragen die Einbußen bei großen Kommunen bis zu 14 Mio. €.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage Kenntnis genommen hat.