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Auszug - Bericht der Verwaltung: Erste Überlegung zur Entwicklung eines Kompensationsflächenpools der Niedersächsischen Landesforsten (NLF) im Landkreis Peine (Vortrag Herr Böttcher NLF)  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:11 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzende Frau KTA Weyberg begrüßt die Anwesenden Herrn Böttcher, Herrn Späth und Herrn Mestemacher von den Niedersächsischen Landesforsten.


Frau Schneider erläutert kurz, dass die Niedersächsischen Landesforsten kontaktiert wurden, da im Landkreis das die Themen Flächenknappheit und Kompensationsflächenpools immer wieder diskutiert werden. Es fand eine Ortsbegehung der vorgeschlagenen Fläche im Fürstenauer Holz statt, die als Poolfläche grundsätzlich sinnvoll erscheint. Die ersten Überlegungen dazu wurden von Herrn Böttcher und Herrn Mestemacher in der dem Protokoll als Anlage 1 beiliegenden Präsentation dargestellt.

 


Frau KTA Maurer Lambertz erkundigt sich, ob Ersatzgelder für den Kompensationsflächenpool verwendet werden können. Herr Mestemacher führt dazu aus, dass die Zahlungen von Ersatzgeld immer nachrangig nach Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind. Grundsätzlich ist es so, dass Ersatzgelder auch in Kompensationsflächenpools gelenkt werden können.

 

Herr Dr. Gelmke fragt wie die genannten 1,39 Werteinheiten im Vergleich zu bewerten sind. Herr Mestemacher führt dazu aus, dass diese Zahl im Durchschnitt liegt, es gibt andere Maßnahmen mit mehr, aber auch Maßnahmen mit weniger Werteinheiten.

 


Zudem erkundigt sich Herr Dr. Gelmke, warum für einen Flächenpool grundsätzlich nur eigene Flächen der Landesforsten in Frage kommen. Herr Mestemacher erklärt dies mit den Gewährleistungsrechten die die Landesforsten übernehmen. Dies ist für fremde Flächen sehr schwierig.


Weiterhin möchte Herr Dr. Gelmke wissen, ob und welche Eingriffe mit diesem Pool nicht kompensierbar sind,  wie viel Bedarf dem Landkreis bereits bekannt ist und ob der Pool dafür ausreichen würde. Herr Mestemacher und Frau Schneider erläutert dazu, dass der Landkreis Peine das BREUER-Modell bevorzugt, da dabei die einzelnen Eingriffe schutzgutbezogen bewertet werden. Weiterhin sagt die Verwaltung zu, den bereits absehbaren Bedarf an Kompensationsmaßnahmen beim Fachdienst Straßen und bei den einzelnen Gemeinden abzufragen und dem Ausschuss in der nächsten Sitzung mitzuteilen.

 

Die Frage von Herrn Dr. Gelmke nach der Kostenhöhe kann zurzeit nicht beantwortet werden. Eine zuverlässige Zahl kann erst geschätzt werden, wenn absehbar ist, welche Maßnahmen konkret zu treffen sind. Für diese Feststellung sind jedoch noch tiefergehende Untersuchungen der Flächen erforderlich, die durchgeführt werden können, wenn der Ausschuss und der Landkreis das Signal geben, dass weiterhin Interesse an einem Kompensationsflächenpool besteht.

 

Herr Hansmann und Ausschussvorsitzende Frau KTA Weyberg erkundigen sich, ob ungefähr gesagt werden kann wie viele Maßnahmen durch dieses Projekt kompensiert werden können. Frau Schneider erklärt, dass die Frage bislang nicht konkret beantwortet werden kann. Dies ist unter anderem von den konkreten Eingriffen abhängig, Auf die zunächst vorgesehene Flächengröße (15 ha) wird hingewiesen, die bei erkennbarem Bedarf auch noch erweitert werden kann. Es wird betont, dass es sich bei der Vorstellung heute um erste Überlegungen für einen Kompensationsflächenpool handelt, die noch zu konkretisieren sind.

 

Frau KTA Mauer-Lambertz erkundigt sich nach den Bestrebungen mit anderen Bundesländern zu kooperieren um die verschiedenen Kompensationsflächen möglichst zu vernetzen. Herr Mestemacher führt aus, dass solche Kooperationen bisher nicht notwendig waren und auch vorliegend nicht notwendig sein werden. Eine Kompensation sollte grundsätzlich im selben Naturraum erfolgen.

 

Herr Streichert und Frau Kobbe regen an das Projekt aus naturschutzfachlicher Sicht beurteilen zu lassen, da der Nutzen für die einzelnen Insekten und Bodenbrüter von einer zentralen Fläche nicht erkennbar sei. Im Sinne des Naturschutzes wären ein „Flickenteppich“ bzw. Schutzkorridore sinnvoller.

 

Frau Schneider führt dazu aus, dass eine gute schutzgutbezogene Mischung aus größeren und kleineren Maßnahmen angestrebt wird. Natürlich müsse es auch weiterhin überall Rückzugsorte für die Insekten geben, jedoch lassen sich große Projekte auch nur auf einer ausreichend großen Fläche umsetzen, sodass hier eine Mischung der beiden Varianten durchaus sinnvoll ist.

 

Ausschussvorsitzende Frau KTA Weyberg wünscht sich, dass das Projekt weiterhin gemeinsam mit den Gemeinden vorangetrieben wird und dass der Ausschuss regelmäßig über die Entwicklungen informiert wird.