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Auszug - Projekt für Aussteigerinnen aus der Prostitution beim Landkreis Peine  

11. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:21 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2018/334 Projekt für Aussteigerinnen aus der Prostitution beim Landkreis Peine
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Referat 3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Beteiligt:Fachdienst Gesundheitsamt
Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist auf die Vorstellung der Projekt-idee in der letzten Ausschuss-Sitzung und den Wunsch der Politik, für die Umsetzung eines Konzeptes zur Ausstiegsberatung und –begleitung von Prostituierten im Landkreis Peine im Haushaltsjahr 2019 kommunale Haushaltsmittel bereitzustellen. Sie erläutert die in der Beschlussvorlage aufgeführten Kostenansätze, die auch Renovierungskosten für die anzumietende Wohnung enthalten. Es handelt sich um ein ganzheitliches Konzept von Sicherem Wohnen (befristet auf drei Monate), Sicherung des Lebensunterhaltes, Begleitende Beratung, Kontrollen durch die Polizei und festen Ansprechpartnerinnen im Jobcenter, um den Aussteigerinnen aus der Prostitution schnell eine Berufstätigkeit vermitteln zu können.

 

 

 

 

 

 

Bei Leerstand kann die Wohnung bei Bedarf auch für eine Frauenhausbewohnerin ohne Kinder befristet als Übergangswohnung genutzt werden. Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist dabei auf die enge Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes mit den Ansprechpartnern/innen bei der Polizei, dem Jobcenter, dem Ordnungsamt, der Gleichstellungsbeauftragten und dem Frauenhaus, die sich dann im Rahmen eines Runden Tisches zu Besprechungen treffen werden. Durch die Zusammenarbeit mit festen Ansprechpartnern/innen im Jobcenter sollen die oftmals aus osteuropäischen Ländern mit eher niedrigen Qualifikationen kommenden Frauen möglichst schnell in einfache Tätigkeiten, z.B. bei Reinigungsfirmen, vermittelt werden. Abschließend verweist Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter auf den geplanten Flyer, dessen Inhalt der Beschlussvorlage als Muster aus Braunschweig beigefügt ist. Dieser soll von den Mitarbeitern/innen des Gesundheitsamtes, des Ordnungsamtes und der Polizei bei aufsuchender Arbeit verteilt werden, denn viele Prostituierte kennen weder ihre Rechte noch ihre Verpflichtungen, z.B.zur Gesundheitsberatung.

 

Auf die Frage von KTA Rubin zur Sicherstellung der Anonymität verweist KTA Rauls auf die Möglichkeit eines Sperrvermerkes beim Einwohnermeldeamt.

 

Auf Nachfrage von KTA Busse zur Plausibilität der aufgeführten Finanzierung führt Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter die Einplanung einer Reserve auf.        

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter stellt auf Nachfrage von KTA Hauschke klar, dass bei Nutzung durch das Frauenhaus die Kosten für den Lebensunterhalt von dort getragen werden. Da bei Leerstand die Miete ohnehin vom Landkreis zu zahlen ist, wird aus pragmatischen Gründen auf eine Erstattung verzichtet.

 

KTA Samieske fragt ebenfalls nach der Sicherstellung der Anonymität, auch bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Vermieters. Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter führt die positiven Erfahrungen in anderen Städten insbesondere bei der Kooperation mit der Polizei und den Gesundheitsamt auf. Die von KTA Samieske angefragte Bereitstellung der Wohnung in anderen Landkreisen sieht Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter insbesondere hinsichtlich der notwendigen Fremdfinanzierung als problematisch an. Generell ist anzustreben, dass diese Frauen an ihrem Wohnort nicht auffallen. Schließlich möchte KTA Samieske wissen, ob unter Genderaspekten das Angebot auch für Männer vorzuhalten ist. Frau Tödter macht deutlich, dass Prostitution  zu über 90% ein Frauenthema ist und „Stricher“ oder „Callboys“ doch eher die Minderheit seien, besonders im ländlichen Raum. Fachdienstleitung (FDL) Frau Dr. Arnold entgegnet, dass in der eineinhalbjährigen Beratungserfahrung des Gesundheitsamtes bisher kein Mann betroffen war. Bei Bedarf kann aber flexibel reagiert werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Pifan bestätigt Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter, dass der Flyer auch in osteuropäischen Sprachen angeboten werden soll.        

 

Bürgervertreterin Schlaugat fragt nach der Gesamtzahl der Prostituierten im Landkreis Peine. Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter erläutert die Problematik der unvollständigen Einzelanmeldungen. Aufgrund einer Umfrage gibt es 9 Anträge für Prostitutionsbetriebe.

 

 

FDL Frau Dr. Arnold ergänzt, dass die gesundheitliche Beratung des Gesundheitsamtes derzeit bei 31 Prostituierten liegt.   

 

KTA Rauls erwartet angesichts der geringen Szene im Landkreis Peine eine angemessene Diskretion.

 

Nachdem KTA Meyermann die gute Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus begrüßt, lässt die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn  über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 


Beschluss:

 

Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt.

 

Für die Umsetzung des Konzepts zur Ausstiegsberatung und- begleitung von Prostituierten im Landkreis Peine wird im Budget ab 2019 zusätzlich zu den von Land Niedersachsen finanzierten Personalkosten ein Betrag in Höhe von 6.500 € jährlich zur Verfügung gestellt. Einmalig wird für das Haushaltsjahr 2019 eine Summe von 4.315 € bereit gestellt, um die Erstausstattung der Belegwohnung sowie ein Infofaltblatt zu finanzieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig