Inhalt

Auszug - Durchführung eines umfassenden Augenscreenings in den Kindertagesstätten und Krippen des Landkreises Peine  

12. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2018/375 Durchführung eines umfassenden Augenscreenings in den Kindertagesstätten und Krippen des Landkreises Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

DezL Dr. Buhmann verweist auf die Vorlage-Nr. 2018/375 und skizziert die Sachdarstellung.

 

Die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, stellt fest, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um ein anderes Modell als das in Gifhorn praktizierte handelt. Dort werde das Augenscreening von einem Optiker gemacht.

 

DezL Dr. Buhmann bestätigt, dass man ursprünglich die Übernahme des Gifhorner Modells geprüft habe, aber nach einer Fortbildung der Ärztinnen des Gesundheitsamtes sei man zu einer anderen Lösung gekommen.

 

KTA Rubin bezieht sich auf die geplante Durchführung im Rahmen der Vierjährigenuntersuchung und gibt zu bedenken, dass sich mögliche Fehlentwicklungen bereits früher verfestigen würden. Er schlägt daher vor, auch die zweijährigen Kinder zu erfassen. Denkbar sei auch ein Beschluss in der vorliegenden Fassung und die Einbeziehung der Zweijährigen in ein oder zwei Jahren.

 

DezL Dr. Buhmann erwidert, dass man im Gegensatz zu den Zweijährigen an die Vierjährigen gut herankomme. Problematisch sei, dass das Augenscreening keine Leistung sei, die von den Krankenkassen bezahlt werde. Während man bei den Vierjährigen das Augenscreening in die Schuleingangsuntersuchungen einbauen könne, sei das bei den Zweijährigen nicht möglich. Die Eltern müssten die Untersuchung dann selber bezahlen, wobei die Bereitschaft dazu bei vielen als gering eingestuft werde.

 

(Anmerkung des Protokollführers: BV Schlaugat verlässt um 18:15 Uhr die Sitzung.)

 

KTA Fechner bestätigt, dass ein früherer Untersuchungsbeginn wichtig sei. Er fragt an, ob man das Augenscreening in die U-Untersuchungen einbinden könne.

 

DezL Dr. Buhmann weist darauf hin, dass das Augenscreening nicht zu den U-Untersuchungen gehöre und deshalb nicht bezahlt werde. Die Eltern müssten die Kosten in Höhe von circa 28 Euro selber tragen, was einige Kreise ausschließen würde. Deshalb wolle man das Augenscreening vom Gesundheitsamt vornehmen lassen und benötige dafür ein Gerät, dessen Anschaffungskosten er auf maximal 9.000 Euro beziffert.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, die Beschlussvorlage 2018/375 zur Abstimmung. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.

 

 

 


Beschluss:

Die Beschaffung eines Gerätes zum Augenscreening (Ambylopiescreening) zur Früherkennung von Fehlsichtigkeiten bei Kindern im Rahmen der jährlichen Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten (Vierjährigenuntersuchung) wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

10

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung/en:

1