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Auszug - Bericht zur Istanbul Convention - Ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen  

12. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2018/380 Bericht zur Istanbul Convention - Ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:Ref.3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, stellt in ihrem Vortrag die Grundsätze der ‚Istanbul-Konvention – ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen‘ vor. (Anmerkung des Protokollführers: Das Redemanuskript ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.) Als Einstieg in das Thema verweist sie auf den 25. November als ‚Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen‘, denn auch in Deutschland sei das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen noch immer alarmierend hoch. (Anmerkung des Protokollführers: Die Festlegung dieses Tages wurde als Resolution auf der 83. Plenarsitzung der UN-Generalversammlung vom 17. Dezember 1999 ohne Abstimmung verabschiedet.). Die kurze Skizzierung einer EU-Studie (Anmerkung des Protokollführers: European Union Agency for fundamental rights (FRA): Violence against women: an EU-wide survey) verdeutlicht das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen. Danach sind insgesamt 62 Millionen Frauen Opfer von Gewalt, also jede dritte Frau in der EU. Anschließend weist die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, auf die in der Vergangenheit eingerichteten Hilfsangebote für betroffene Frauen hin, darunter auch auf die im Landkreis Peine bestehenden Beratungsstellen wie beispielsweise die ‚Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt‘ (BISS). Da sich neben dem Opferschutz aber auch die Einstellung der Gesellschaft gegenüber dem Tatbestand ‚Gewalt gegen Frauen‘ ändern müsse, lege die von der Bundesrepublik Deutschland am 12.10.2017 ratifizierte Istanbul-Konvention eine Reihe von Standards fest, die auch den Bereich Gewaltprävention umfassen. Im Folgenden erläutert Frau Tödter die Schwerpunkte der Konvention einschließlich des Bereichs der betroffenen Delikte. Es folgt ein Überblick über die daraus resultierenden Anforderungen sowohl an die EU-Staaten als auch an die deutschen Bundesländer und Kommunen. Eine Darstellung von daraus resultierenden Aktivitäten schließt sich an. Dabei lenkt die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, das Augenmerk besonders auf die Gewaltprävention. Es müsse auf Einstellungen, Geschlechterrollen und Klischees eingewirkt werden, die Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich akzeptabel machen. Dabei sollen insbesondere Jungen und Männer ermutigt werden, Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Ein Vorschlag zur Umsetzung auf kommunaler Ebene könne geschlechtersensible Jungen- und Mädchenarbeit in den Jugendeinrichtungen sein. In diesem Kontext kritisiert Frau Tödter die Angebote der Jugendeinrichtungen auch im Landkreis Peine, die einen Rückschritt durch den überwiegend geschlechterneutralen Umgang der Jugendhilfeeinrichtungen mit männlichen und weiblichen Jugendlichen, bei denen heute wieder unbewusst Geschlechterklischees gefördert werden, darstellen. In den 1980er und 1990er Jahren sei man in diesem Bereich bereits viel weiter gewesen, so dass der heutige Umgang für Frau Tödter eine Rückentwicklung in die 1950er und 1960er Jahre darstelle. Die anschließende Betrachtung, was im Landkreis Peine bereits geschehen sei und noch geschehen müsse, rundet den Vortrag ab.

 

Bürgervertreterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Schlaugat bittet um kurze Erläuterung, was mit der Rückversetzung der Jugendhilfe in die 1950er Jahre gemeint sei.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass die Angebote der Jugendpflege vor Ort derzeit sehr konservativ geprägt seien. Dabei werden häufig die von den Medien transportierte Rollenklischees nicht hinterfragt.

 

BV Schlaugat fragt nach, ob das an den handelnden Personen liege.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, verneint dies. Nach ihrer Ansicht sei das Bewusstsein für Geschlechterklischees und deren kritische Hinterfragung nicht mehr vorhanden.

 

BV Schlaugat wünscht zu wissen, ob es Ansätze zur veränderten geschlechterbewussten Jugendarbeit gebe und was auf dem Weg sei.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass es erste Ansätze zu geschlechterbewusster Arbeit gebe. Nach der Fachtagung Prävention und seinen Vorträgen zu geschlechtersensibler Jugendarbeit unter dem Aspekt der Migration werde sich im Januar eine Arbeitsgruppe treffen, die unter dem Aspekt der Migration sowohl ein Angebot für Mädchen als auch eines für Jungen im Blick habe.

 

KTA Samieske hat den Eindruck, dass sich die Vorlage lediglich auf Gewalt gegen Frauen beziehe, obwohl häusliche Gewalt mehr sei. Er fragt an, ob die Gewalt gegen Frauen höher sei als die Gewalt gegen Männer oder Kinder und bittet zur Verdeutlichung um die Angabe der prozentualen Belastungen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, macht deutlich, dass die Definition des Begriffes ‚häusliche Gewalt‘ unterschiedlich ausgelegt werde, aber sehr wohl auch Gewalt gegen Kinder umfasse. Ihr Vortrag betrachte aber schwerpunktmäßig das Thema Gewalt gegen Frauen. Im Bereich der häuslichen Gewalt richte sich diese zu circa 90 Prozent gegen Frauen.

 

KTA Meyermann bedankt sich für den Vortrag und bittet darum, ihn dem Protokoll beizufügen. (Anmerkung des Protokollführers: siehe Anlage 1.) Zudem fragt sie an, ob für die nächste Ausschusssitzung eine Beschlussvorlage bezüglich Maßnahmen für den Landkreis Peine auf die Tagesordnung genommen werden solle.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, gibt zu bedenken, dass erst einmal eine Arbeitsgruppe aus Experten/-innen zu dem Thema arbeiten müsse und für Ergebnisse die nächste Sitzung zu kurzfristig sei.

 

KTA Meyermann schlägt einen Zeitraum von einem halben Jahr vor, bis zu diesem Punkt wieder beraten werden solle.

 

KTA Samieske nimmt Bezug auf das Konzept für Aussteigerinnen aus der Prostitution und begrüßt die Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus. Er regt eine Ausweitung des Konzepts an, um zusätzlichen Platz für betroffene Frauen zu schaffen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, entgegnet, dass derzeit eine Einzimmerwohnung geplant sei. Da Prostituierte zu ihrer Tätigkeit gezwungen werden, sei der Ausstieg nicht einfach, so dass man erst den Bedarf ermitteln müsse. Sofern die Wohnung nicht für eine Aussteigerin gebraucht werde, könne sie vom Frauenhaus als Übergangswohnung genutzt werden. Eine Ausweitung auf weitere Wohnungen könne eine mögliche Lösung für die Zukunft sein.

 

KTA Cavalli skizziert ein persönliches Erlebnis mit einem blutenden Kind und der Überstellung an dessen Eltern. Dabei sei anhand der Reaktion der Eltern eine angespannte Situation spürbar geworden, obwohl im Dorf nichts Negatives bekannt sei. Er wirft daher die Frage auf, wie man von entsprechenden Fällen Kenntnis bekommen könne, wenn sogar auf dem Dorfe untragbare Zustände unerkannt bestehen können.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erwidert, dass die Gewalt gegen Kinder bei dem heutigen Thema nur am Rande angedacht sei, da es sich dabei um ein eigenes Thema handele.

 

KTA Meyermann fragt nach der zu gründenden Arbeitsgruppe und was dabei geplant sei.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erwidert, dass erst einmal die Analyse der Rahmenbedingungen wichtig sei, also die Frage, ob man die richtigen Schutzeinrichtungen vorhalte und wie hoch deren Auslastung beziehungsweise der Bedarf sei.

 

KTA Fechner erklärt, dass die Konvention einen Handlungsrahmen abstecke, der sich auf alle EU-Mitglieder beziehe. Er gibt zu bedenken, dass es bereits diverse Umsetzungen gebe, die schon vor der Verabschiedung der Konvention erfolgt seien. Auch der Landkreis Peine sei bereits sehr aktiv. Er bittet um Klärung, was derzeit noch nicht getan werde sowie um Ermittlung von Aktivitäten, die getan werden müssten. Danach könne man dann über die Umsetzung und letztlich auch über die Finanzierung sprechen.

 

Die Vorsitzende, KTA-Riedel-Kielhorn, macht deutlich, dass die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, die vom Landkreis bereits umgesetzten Maßnahmen in ihrem Vortrag erwähnt habe. Sie schlägt vor, dass die Konvention und die sich daraus für den Landkreis Peine ergebenden Handlungsmöglichkeiten in den Fraktionen beraten werden sollen. Sie bittet die Gleichstellungsbeauftragte, zur besseren Fundierung der Beratungen statistische Fakten wie Auslastung des Peiner Frauenhauses, die Anzahl der im Frauenhaus lebenden Kinder und ähnliches zu ermitteln.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, macht deutlich, dass dazu die Mitarbeiterinnen der Schutzeinrichtungen befragt werden müssen.

 

BV Schlaugat stimmt zu, dass dieses Thema in den Fraktionen beraten werde. Es zeichne sich aber bereits ab, dass das Frauenhaus heute eine andere Profession als bei seiner Gründung brauche, da die Arbeit des Frauenhauses viel mehr umfasse als lediglich die Unterbringung. Gerade die Betreuung und Begleitung der Frauen sei von besonderer Wichtigkeit. Deshalb sollte bei den Beratungen auch die Finanzierung thematisiert werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, fest, dass der Ausschuss von der Vorlage-Nr. 2018/380 Kenntnis genommen hat und schließt diesen Tagesordnungspunkt.